Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis
Energieausweis: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welcher ist der richtige?

Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und bewertet den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Dadurch ermöglicht der Bedarfsausweis eine objektive energetische Bewertung des Gebäudes und liefert eine verlässliche Grundlage für Modernisierungs- und Sanierungsentscheidungen.
Der Bedarfsausweis ist verpflichtend:
- Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten
- Wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde
- Wenn kein energetischer Sanierungsstand nach Wärmeschutzverordnung 1977 nachgewiesen werden kann

Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre und berücksichtigt das reale Nutzungsverhalten der Bewohner oder Nutzer (Heizverhalten, Leerstand, etc.). Der Verbrauchsausweis ist weniger aussagekräftig als ein Bedarfsausweis, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für Wohn- & Nichtwohngebäude erstellt werden.
Der Verbrauchsausweis ist zulässig für:
- Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
- Gebäude mit Bauantrag ab dem 01.11.1977
- Wenn das Gebäude energetisch modernisiert wurde (mindestens Standard Wärmeschutzverordnung 1977)
Rechtliche Hinweise:
Energieausweise sind bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben und in der Regel 10 Jahre gültig. Energieausweise müssen bei Besichtigungen unaufgefordert vorgelegt werden. Wesentliche Kennwerte sind bereits in Immobilienanzeigen anzugeben. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
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Für Wohn-, Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude
Bei Verkauf, Vermietung oder Neubau ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Wir beraten Sie persönlich, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist und kümmern uns um die vollständige und rechtssichere Erstellung.
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Anfrage & Erstgespräch
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Wir erfassen alle relevanten Gebäudedaten direkt vor Ort oder anhand vorhandener Unterlagen.
Erstellung des Energieausweises
Anschließend erstellen wir Ihren rechtssicheren Energieausweis gemäß GEG und senden Ihnen das fertige Dokument zu.
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Lassen Sie sich unverbindlich beraten und klären Sie schnell und einfach, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude benötigt wird.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Die wichtigsten Fragen rund um Energieberatung, Förderung und energetische Sanierung.
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder neu bauen. Wir prüfen für Sie, welche Art von Energieausweis erforderlich ist und übernehmen die komplette Erstellung.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes anhand einer technischen Analyse von Gebäudehülle, Dämmung und Heiztechnik – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre und wird durch Faktoren wie Heizverhalten oder Leerstand beeinflusst. Welche Variante für Ihr Gebäude zulässig oder erforderlich ist, prüfen wir gerne für Sie.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Werden am Gebäude jedoch umfangreiche energetische Änderungen vorgenommen, kann es erforderlich sein, einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen. Wir beraten Sie gerne, ob Ihr bestehender Energieausweis weiterhin verwendet werden kann.
Wie schnell kann ein Energieausweis erstellt werden?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Art des Energieausweises sowie den vorhandenen Unterlagen ab. Liegen alle erforderlichen Informationen vollständig vor, kann ein Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb weniger Werktage erstellt werden. Ein Bedarfsausweis erfordert eine umfangreichere technische Bewertung und nimmt entsprechend etwas mehr Zeit in Anspruch. Gerne geben wir Ihnen nach Ihrer Anfrage eine realistische Einschätzung zum Zeitrahmen.
Benötigen auch Nichtwohngebäude einen Energieausweis?
Ja. Auch für Nichtwohngebäude kann ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben sein, beispielsweise bei Verkauf, Vermietung oder Neubau. Je nach Gebäudeart und Nutzung erstellen wir Bedarfs- oder Verbrauchsausweise für Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude sowie gemischt genutzte Immobilien und beraten Sie, welche Variante in Ihrem Fall erforderlich ist.
